Neue Richtlinie zur Förderung des Alltagsradverkehrs

 

Mit Ende 2019 wurde eine dezidiert auf den Alltagsradverkehr ausgerichtete Förderschiene etabliert.

Das Burgenland bekennt sich mit dem Masterplan Radfahren zu einer Steigerung des Alltagsradverkehrs. Viel kann auf der organisatorischen Ebene oder durch Bewusstseinsbildung bewegt werden. Beim notwendigen Infrastrukturausbau muss aber auch der finanzielle Rahmen stimmen. Daher wurde mit Ende 2019 eine dezidiert auf den Alltagsradverkehr ausgerichtete Förderschiene etabliert. Regionale Radrouten und Zubringerstrecken zu Bahn und Bus stehen dabei im Mittelpunkt. Routen mit hohem Potenzial (regionale Hauptradrouten aus den Radbasisnetzen) werden mit einem zusätzlichen Bonus besonders forciert.

Servicestelle für diese neuen Förderungen ist die Mobilitätszentrale, wo auch die Radverkehrskoordination angesiedelt ist.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  1. Regionale Hauptradrouten: Bonus für im Radbasisnetz festgelegte Strecken mit besonders hohem Potenzial (Fördersatz: 60%)
  2. Regionale Radrouten: gemeindegrenzüberschreitende Radrouten für den Alltagsverkehr (Fördersatz: 50%)
  3. Zubringer zum höherrangigen öffentlichen Verkehr: lokale Hauptradrouten innerhalb der Gemeinde => Bike&Ride für Pendlerinnen und Pendler (Fördersatz: 50%)

Förderwerberin kann ausschließlich eine burgenländische Gemeinde sein. Förderansuchen sind beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2 – Hauptreferat Landesplanung – Referat Gesamtverkehrskoordination in Eisenstadt als Förderstelle einzubringen. Die Richtlinie tritt mit 01.12.2019 in Kraft und wurde im Landesamtsblatt für das Burgenland am 27.12.2019 veröffentlicht.

Förderrichtlinie des Landes Burgenland zur Förderung von Radrouten für Alltagsverkehr

Titelbild Masterplan Radfahren Burgenland