Jobticket
Unternehmen können ihren Mitarbeiter:innen freiwillig ein Öffi-Ticket zur Verfügung stellen!Seit Jänner 2013 ist es auch für Arbeitnehmer:innen möglich, die keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale haben, ein steuerfreies Jobticket zu erhalten. Falls also der/die Arbeitgeber:in bereit ist, dem/der Arbeitnehmer:in eine Netzkarte für den öffentlichen Verkehr bereitzustellen, kann diese lohnsteuer- und sozialversicherungsabgabenfrei bezogen werden. Wird das Jobticket in Anspruch genommen, kann keine Pendlerpauschale mehr für diese (Teil-) Strecke geltend gemacht werden. Kosten, die nicht durch das Jobticket gedeckt werden, können bis zur Höhe der Pauschalbeträge berücksichtigt werden.
Mit dem Jobticket können Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen ein Öffi-Ticket freiwillig für den Arbeitsweg steuer-, abgaben- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen. Das Unternehmen kann es als Betriebsausgabe geltend machen, womit alle Seiten gewinnen.
Mit dem Jobticket können Betriebe freiwillig den Beschäftigten die Fahrkarte für den Öffentlichen Verkehr zwischen Wohnung und Arbeit zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellen, ohne dass Lohnsteuer, Lohnnebenkosten oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Allerdings geht der Anspruch auf das Pendelpauschale verloren, wenn das Jobticket in Anspruch genommen wird. Der/die Arbeitgeber:in kann die Kosten für Jobtickets als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Voraussetzung für die Nutzung des Jobtickets ist eine Einigung mit dem/der Arbeitgeber:in. Einen Anspruch gegenüber dem Unternehmen gibt es nicht, da es sich um eine freiwillige Zuzahlung handelt. Das Jobticket ist ein Sachbezug, daher sind die Fahrkarten für den Arbeitsweg vom Unternehmen zu bestellen und den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Eine reine Refundierung der Kosten an die Beschäftigten ist nicht möglich, zumindest die Rechnung für die Fahrkarte hat auf das Unternehmen zu lauten.
Detail-Informationen des VCÖ zur Regelung ab 1.1.2013
Wie Sie als Unternehmen vorgehen müssen, um Ihren Mitarbeiter:nnen ein Jobticket zur Verfügung zu stellen, finden Sie hier.