Förderungen

Förderungen

Förderungen für E-Fahrräder, (E-)Transporträder und (E-)Falträder

Seit März 2023 gibt es höhere Beiträge für (E-)Transporträder und erstmals eine Fördermöglichkeit für (E-)Falträder.

Förderung für Private

PrivateE(-)TransportradE(-)Faltrad*
Mobilitätsanteil Bundmax. 50 % (höchstens € 850,00)max. 50 % (höchstens € 450,00
Mobilitätsanteil österreichischer Sportfachhandel€ 150,00€ 150,00

*bei vorhandener Jahreskarte für den Öffentlichen Verkehr

Förderungen für Betriebe, Vereine und Gemeinden

Betriebe, Vereine, GemeindenE(-)TransportradE(-)Faltrad*E-Fahrrad
Mobilitätsanteil Bundmax. 30 % (höchstens € 850,00)max. 30 % (höchstens € 450,00)max. 30 % (höchstens € 250,00)
Mobilitätsanteil österreichischer Sportfachhandel€ 150,00€ 150,00€ 150,00

*bei vorhandener Jahreskarte für den Öffentlichen Verkehr

Bei einer Anschaffung von mindestens fünf E-Fahrrädern jeder Art können bis zu 400 Euro pro Rad zurückgeholt werden. Davon werden 250 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro inklusive einem großen Fahrradservice durch den Sportfachhandel finanziert. Eine Vorussetzung für die Förderung von Rädern mit E-Antrieb ist der Einstaz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern.

Fördereinreichungen sind seit März 2023 hier möglich.

Weitere Informationen zu den Förderungen finden Sie hier.

Förderungen für den Bau von Radwegen im Burgenland

Für burgenländische Gemeinden gibt es für die Errichtung von Radwegen mehrere Fördermöglichkeiten. Wichtig ist die Einreichung VOR Beginn der Umsetzung - also vor Auftragsvergabe.

  • Bundesförderung im Rahmen des „Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Radverkehr und Mobilitätsmanagement“
  • Landesförderung „Förderung von Radrouten für den Alltagsverkehr“
  • Landesförderung „Förderung für touristische Radwege“
  • Güterwegförderung „Ländliche Verkehrsinfrastruktur“
    • EU - kofinanzierte Projekte betreffend die Ländliche Verkehrsinfrastruktur

Die Mobilitätszentrale Burgenland berät Gemeinden welche der Fördermöglichkeiten für das jeweilige Projekt die beste Wahl ist, hilft bei der Erstellung der Einreichunterlagen und unterstützt bei der Konzeptionierung der Alltagsrad-Projekte.

Die Baudirektion des Landes Burgenland - Hauptreferat Ländliche Struktur, Radwegekoordination, unterstützt Gemeinden bei der Projektkoordination und der Projektabwicklung (technische Projektbeschreibung, Kostenschätzung, Lageplandarstellung für den Förderantrag).

Die operativen Angelegenheiten der Radwege werden von den Bau- und Betriebsdienstleistungszentren BBN/BBS betreut.

Mobilitätszentrale Burgenland
Christine Zopf-Renner
christine.zopf-renner(at)b-mobil.info
Tel.: +43 676 870424 870

Baudirektion - Hauptreferat Ländliche Struktur - Radwegkoordination   

Wolfgang Haslehner
Hauptreferat Ländliche Struktur   
wolfgang.haslehner(at)bgld.gv.at
Tel.: +43 57 600-6556

  

Gerald Thurner
Hauptreferat Ländliche Struktur
gerald.thurner(at)bgld.gv.at
Tel.: +43 57 600-5611

Baudirektion – Bau- und Betriebsdienstleistungszentren   

BBN Nord
post.a5-bbn(at)bgld.gv.at
Tel.: +43 57 600-6310

  

BBN Süd
post.a5-bbs(at)bgld.gv.at
Tel.: +43 600-6400

Bundesförderung im Rahmen des „Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Radverkehr und Mobilitätsmanagement“

Informationen zur Förderung finden Sie hier im Leitfaden:

https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/mobilitaetsmanagement/navigator/mobilitaetsmanagement-1/mobilitaetsmanagement-1.html

Die Einreichung der Projekte erfolgt online hier:

https://www.meinefoerderung.at/webkamobil/?execution=e1s1&cluster=kombi

 

Landesförderung „Förderung von Radrouten für den Alltagsverkehr“

Das Burgenland bekennt sich mit dem Masterplan Radfahren zu einer Steigerung des Alltagsradverkehrs. Viel kann auf der organisatorischen Ebene oder durch Bewusstseinsbildung bewegt werden. Beim notwendigen Infrastrukturausbau muss aber auch der finanzielle Rahmen stimmen. Daher wurde mit Ende 2019 eine dezidiert auf den Alltagsradverkehr ausgerichtete Förderschiene etabliert. Regionale Radrouten und Zubringerstrecken zu Bahn und Bus stehen dabei im Mittelpunkt. Routen mit hohem Potenzial (regionale Hauptradrouten aus den Radbasisnetzen) werden mit einem zusätzlichen Bonus besonders forciert.

Servicestelle für diese neuen Förderungen ist die Mobilitätszentrale, wo auch die Radverkehrskoordination angesiedelt ist.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  1. Regionale Hauptradrouten: Bonus für im Radbasisnetz festgelegte Strecken mit besonders hohem Potenzial (Fördersatz: 60%)
  2. Regionale Radrouten: gemeindegrenzüberschreitende Radrouten für den Alltagsverkehr (Fördersatz: 50%)
  3. Zubringer zum höherrangigen öffentlichen Verkehr: lokale Hauptradrouten innerhalb der Gemeinde => Bike&Ride für Pendlerinnen und Pendler (Fördersatz: 50%)

Förderwerberin kann ausschließlich eine burgenländische Gemeinde sein. Förderansuchen sind beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2 – Hauptreferat Landesplanung – Referat Gesamtverkehrskoordination in Eisenstadt als Förderstelle einzubringen.

Förderrichtlinie des Landes Burgenland zur Förderung von Radrouten für Alltagsverkehr

Ansuchen Förderung Radrouten für Alltagsradverkehr

Qualitätskriterien Radbasisnetz

Nähere Infos zu den Radbasisnetzen

Förderstelle des Landes Burgenland:

Referat Gesamtverkehrskoordination
Markus Rothensteiner
post.a2-verkehrskoordination(at)bgld.gv.at
Tel.: +43 57 600-2113

 

Landesförderung „Förderung für touristische Radwege“

Informationen zur Förderung, die Förderrichtlinie und den Förderantrag finden Sie hier:

https://www.burgenland.at/themen/tourismus/radlerland-burgenland/rad/

Förderstelle des Landes Burgenland:

Referat Tourismus
Claudia Wagner
claudia.wagner@bgld.gv.at
Tel.: +43 057 600-2576
 

Güterwegförderung „Ländliche Verkehrsinfrastruktur“

Alle Informationen zur Förderung von Güterwegen finden Sie hier:

Landesförderung – gemäß Bgld. Landesamtsblatt Nr. 6/2018 

31. Richtlinie für die Förderung der Erhaltung von ländlichen Straßen und Güterwegen im Burgenland (siehe S. 55)
32. Richtlinie für die Förderung des Neu- und Ausbaus von ländlichen Straßen und Güterwegen (siehe S. 64)

 

EU - kofinanzierte Projekte betreffend die Ländliche Verkehrsinfrastruktur:

https://www.burgenland.at/themen/agrar/foerderungen/laendliche-entwicklung-2014-2020/vha-721-laendliche-verkehrsinfrastruktur/

Förderstelle des Landes Burgenland:

Hauptreferat ländliche Struktur:
Wolfgang Haslehner
post.a5-laendliche-struktur(at)bgld.gv.at
Tel: +43 57 600-6556
 

Förderungen von Radabstellanlagen

Im Rahmen des Aktionsprogramms klimaaktiv mobil - Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement gibt es die Möglichkeit, sich überdachte und versperrbare bzw. am Fahrradrahmen sicherbare Radabstellanlagen, auch mit E-Ladepunkt zum Aufladen von E-Fahrrädern, fördern zu lassen. Des Weiteren ist die Sanierung von bestehenden Radabstellanlagen, bei einer qualitativen Verbesserung ebenfalls förderbar. Eine gute Hilfe zu einer qualitativ hochwertigen Auswahl von Radabstellanlagen hat die Radlobby erstellt: https://www.radlobby.at/wien/radparken

Allgemeine Informationen zur Förderschiene

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (Straßengrundstück gemäß Grundstückskataster) errichtet werden. Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden.

Was wird gefördert?

Die förderfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage, Planung und Montage. Gefördert wird

  • die Anschaffung von überdachten und versperrbaren oder am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen für bis zu 100 Fahrräder,
  • die sich bei Gebäuden befinden, für die vor dem Jahr 2012 der letztgültigen Baubescheid ausgestellt wurde,
  • die Errichtung von einem E-Ladepunkt pro Abstellplatz in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen,
  • die Sanierung bestehender Radabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird.

Förderhöhe

Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit von der Anzahl der Abstellplätze für Fahrräder (für maximal 100 Fahrräder):

  • 400 Euro pro Abstellplatz
  • 700 Euro pro Abstellplatz in Verbindung mit einem E-Ladepunkt (<= 5 Kilowatt Abgabeleistung)

Die Förderung ist mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Es können überdachten und versperrbaren oder am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen für bis zu 100 Fahrräder und können mit E-Ladepunkte kombiniert werden
  • Die Errichtung muss außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (Straßengrundstücke gemäß Grundstückskataster) erfolgen, bei Gebäuden mit 
    • mehr als 3 Wohneinheiten und/oder
    • mehr als 10 Arbeitsplätzen und/oder
    • mehr als 20 Ausbildungsplätzen und/oder
    • mehr als 40 Kund:innen oder Besucher:innen pro Tag.
  • Die Abstellanlagen müssen nahe am Gebäudeeingang eines Gebäudes liegen und barrierefrei vom öffentlichen Verkehrsraum erreichbar sein
  • Die Radabstellanlagen müssen den Qualitätskriterien der RVS Richtlinien 03.02.13 (RVS Radverkehr) entsprechen
  • Bei E-Ladestationen muss der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern nachgewiesen werden (Details dazu auf Seite 17 im Leitfaden)
  • die Antragstellung erfolgt online und NACH Umsetzung der Maßnahmen, das heißt bevor das Projekt oder Investitionen unumkehrbar wird, spätestens jedoch neun Monate nach Rechnungslegung.
  • zur Einhaltung der Publizitätsmaßnahmen ist ein Hinweis zum klimaaktiv mobil Förderprogramm auf der geförderten Anlage anzubringen
  • Die Förderung ist nur im Rahmen der De-minimis-Verordnung möglich

Die klimaaktiv mobil Bundesförderung ist mit Landesförderungen sowie etwaigen Zuschüssen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) 2023 kombinierbar.

Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis spätestens 29.02.2024 (12 Uhr) unter dem angeführten Link möglich.