E-Mobilitäts-Förderung klimaaktiv mobil

Bundesförderung klimaaktiv mobil

So fördert der Bund Ihren Umstieg auf E-Mobilität!

Um den eingeschlagenen Kurs Richtung Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiterzuführen, stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für das Jahr 2022 insgesamt 167,2 Millionen Euro für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung. Die angeführten Förderangebote werden vom BMK in Zusammenarbeit mit den Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und dem Sportfachhandel umgesetzt (siehe Angabe bei den einzelnen Maßnahmen).

Voraussetzung für alle Förderangebote E-Mobilität ist, dass Sie Ihren Strom (bzw. Wasserstoff) zur Gänze aus erneuerbaren Energieträgern beziehen.

Alle Förderangebote, die Sie im „Faktenblatt E-Mobilitätsoffensive“ im Überblick finden, werden für sämtliche Antragstellungen ab Februar 2022 bis 31. März 2023 (bzw. solange Budget verfügbar ist) in Abhängigkeit des Bundesbudget 2022 und der Beschlüsse des KLIEN Präsidium vorgeschlagen und umfassen auch sämtliche registrierten Förderfälle, die bis 31. März 2023 einlangen (bzw. solange Budget verfügbar ist).

Weiterführende Informationen zu Voraussetzungen, Förderhöhen und der Beantragung finden Sie im Folgenden:

Förderungen für Privatpersonen

Gefördert wird die Anschaffung von

  • Elektro-PKW der Klassen M1 und N1,
  • (E-)Transporträdern,
  • E-Mopeds,
  • E-Motorrädern und
  • E-Leichtfahrzeugen
  • sowie von E-Ladeinfrastruktur.

Details zu den förderbaren Fahrzeugen, dem Ablauf des Förderungsprozesses sowie die zur Antragsstellung notwenigen Formulare finden Sie hier.

Weitere Infos zur Förderung von E-Mobilität für Privatpersonen finden Sie im „Leitfaden E-Mobilität für Private“.

 

Förderungen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden

Im „Leitfaden E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine“ finden Sie einen Überblick über alle Förderprogramme. Diese unterteilen sich in Einzelmaßnahmen und kombinierte Maßnahmen, große Stückzahlen und Sonderfahrzeuge.

Folgende Förderprogramme für Einzelmaßnahmen stehen zur Verfügung:

  • E-Kleinbusse und E-Nutzfahrzeuge – alle Informationen finden Sie hier.
  • E-Ladeinfrastruktur – alle Informationen finden Sie hier.
  • Elektro-Leichtfahrzeuge & E-Zweiräder – alle Informationen finden Sie hier
  • E-PKW für soziale Einrichtungen, E-Taxis, E-Carsharing und Fahrschulen 2023 (beschränkte Zielgruppe) - alle Informationen finden Sie hier

Folgende Förderprogramme für kombinierte Maßnahmen, große Stückzahlen und Sonderfahrzeuge stehen zur Verfügung:

  • E-PKW und E-Kleinbusse als E-Taxi, E-Mietwagen, E-Carsharing und E-Fahrschulfahrzeuge
  • E-Zweiräder
  • Elektro-Leichtfahrzeuge
  • (E-)Transporträder
  • E-Fahrräder
  • E-Sonderfahrzeuge und E-Busse für Bedarfsverkehr
  • E-Ladeinfrastruktur

Weitere Informationen zum Förderprogramm für kombinierte Maßnahmen, große Stückzahlen und Sonderfahrzeuge für Betriebe finden Sie hier.