Landesförderung Burgenland
So fördert das Land Burgenland Ihren Umstieg auf E-Mobilität!Das Land Burgenland fördert klimafreundliche Mobilität. Details finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Fahrzeugen mit Alternativantrieb.
Die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Fahrzeuge und Ladeinfrastrukturen (Wallboxen) werden mit den jeweiligen Prozentsätzen bzw. Maximalbeträgen vom Land Burgenland gefördert.
Mögliche Förderungen 2022 (gültig für Anträge ab 01.01.2022):
Art des Fahrzeuges / der Ladeinfrastruktur | % | bis zu |
Elektro-Scooter (zweispurig) für Pensionisten und gehbehinderte Personen, Neuanschaffung | 30% | € 400,- |
Elektro-Mopeds und Elektro-Motorräder, neu bzw. neuwertig | 30% | € 500,- |
PKW – neu bzw. neuwertig oder Umbau auf vollelektrischen Betrieb | 30% | € 2.000,- |
Mit Erdgas oder mit Biogas betriebene PKW – Neuanschaffung oder Umbau auf Erdgas oder Biogas Betrieb | 30% | € 1.000,- |
Elektrische Ladeinfrastruktur (Wallbox, Standsäule) bis 3,7kW, 230V | 30% | € 300,- |
Elektrische Ladeinfrastruktur (Wallbox, Standsäule) über 3,7kW, 400V | 30% | € 500,- |
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschussdar.
Die Anträge zur Förderung sind beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 3 - Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung persönlich oder per Post einzubringen.
Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:
- Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
- Info-Hotline: 057/600/2801