Radabstellanlagen

Radabstellanlagen

Anzahl und Qualität der Stellplätze müssen stimmen, will man attraktive Voraussetzungen fürs Radfahren schaffen

Gut parken – besser fahren

Die Errichtung von Fahrradabstellanlagen sind eine wichtige und wirksame Maßnahme, klimafreundliches Verkehrsverhalten zu fördern. Wer sein Fahrrad gut und sicher abgestellt weiß, wird es im Alltag öfter benutzen. Ebenso wichtig ist ein attraktiver Fahrradstellplatz am Zielpunkt: Muss man damit rechnen keinen ordentlichen Stellplatz zu finden, hat das Fahrrad schlechte Karten in der Verkehrsmittelwahl. Gute Radabstellanlagen sind also das A & O des Radfahrens. Für Gemeinden ist die Entscheidung von qualitativ hochwertige Radabstellanlagen auch eine Möglichkeit öffentliche Räume attraktiver zu gestalten. Eine Voraussetzung dafür sind gute Anlagen am richtigen Ort und in angemessener Zahl.

Die Planung von Fahrrad-Abstellanlagen sollte sich stets an folgende Kriterien orientieren:

  • Erreichbarkeit: direkt bei Start-/Zielort, barrierefrei und fahrend erreichbar
  • Größe: genügend Platz fürs Ein- und Ausparken, ausreichende Anzahl an Stellplätzen
  • Komfort: stabile Fahrradständer, gute Beleuchtung, Witterungsschutz 
  • Sicherheit: Schutz vor Diebstahl und Vandalismus

Die konkrete Ausgestaltung ist dabei stark von der jeweiligen Nutzung abhängig. Im Wohnbau und in Betriebsstätten müssen andere Anforderungen erfüllt werden als bei temporären Großveranstaltungen. Vor Geschäften brauchen RadfahrerInnen andere Abstellqualitäten als an der Bushaltestelle oder am Bahnhof.

Die Mobilitätszentrale Burgenland hat eine Übersicht zu Radabstellanlagen erstellt. Für die Planung der Abstellanlagen gibt es seitens des Land Vorarlberg einen detaillierten  Leitfaden für Planungsbüros, Bauträger und Gemeinden, welcher auch eine gute Hilfestellung ist.

Radabstellanlage der Mobilitätszentrale Burgenland zum kostlenlosen Verleih

Die neueste Initiative in dieser Hinsicht ist die Einführung eines mobilen Fahrradständers, der von Gemeinden, Vereinen, Schulen und anderen Institutionen für Veranstaltungen und Events ausgeliehen werden kann. Mit Platz von bis zu vier Fahrrädern, bietet dieser eine temporäre Fahrradabstellmöglichkeiten für Veranstaltungen aller Art zu, sei es bei Sportfesten, Märkten oder sonstigen Zusammenkünften. Die Initiative zielt darauf ab, die Fahrradnutzung zu fördern und gleichzeitig die Infrastruktur für Fahrradfahrer zu verbessern.

Die Nutzung des mobilen Fahrradständers ist denkbar einfach. Interessierte Institutionen können sich bei der Mobilitätszentrale Burgenland melden und den Ständer für ihre Veranstaltung reservieren. Der mobile Fahrradständer der Mobilitätszentrale Burgenland eröffnet neue Möglichkeiten für Veranstalter und Fahrradbegeisterte gleichermaßen und trägt dazu bei, die Region noch fahrradfreundlicher zu gestalten. Interessierte Gemeinden, Vereine, Schulen und andere Organisationen können sich direkt an die Mobilitätszentrale Burgenland wenden, um weitere Informationen zur Nutzung des mobilen Fahrradständers zu erhalten.

Förderung von Radabstellanlagen

Landesförderung

Die Richtlinie zur Förderung des Alltagsradverkehrs umfasst neben Radwegen auch die Förderung von Radabstellanlagen. Das bedeutet, dass auch einzelne Radabstellanlagen zur Förderung eingebracht werden können, wenn diese nicht in Verbindung mit einem Radwegbauansuchen stehen.  

Radabstellanlagen werden mit maximal 50% der anrechenbaren Kosten gefördert, gedeckelt mit max. 200 EUR pro Radabstellplatz bzw. mit max. 400 EUR pro Radabstellplatz mit E-Ladestation.

Förderwerberin kann ausschließlich eine burgenländische Gemeinde sein. Förderansuchen sind beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2 – Hauptreferat Landesplanung – Referat Gesamtverkehrskoordination in Eisenstadt als Förderstelle einzubringen. Das Ansuchen und die detaillierte Richtlinie ist hier (Link: https://www.burgenland.at/themen/mobilitaet/alltagsradverkehr-1/foerderungen/) verfügbar.

Bundesförderung

Im Rahmen des Aktionsprogramms klimaaktiv mobil - Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement gibt es zwei Möglichkeiten Radabstellanlagen fördern zu lassen. Einerseits können Radabstellanlagen gemeinsam mit der Errichtung von Radwegen zur Föderung eingereicht werden und andererseits gibt es den Förderschwerpunkt „Nachrüsten Fahrradparken“ der die Möglichkeit bietet, überdachte und versperrbare bzw. am Fahrradrahmen sicherbare Radabstellanlagen, auch mit E-Ladepunkt zum Aufladen von E-Fahrrädern, fördern zu lassen. Die Sanierung von bestehenden Radabstellanlagen, bei einer qualitativen Verbesserung ist ebenfalls förderbar.

Allgemeine Informationen zur Förderschiene „Nachrüsten Fahrradparken“

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (Straßengrundstück gemäß Grundstückskataster) errichtet werden. Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden.

Was wird gefördert?

Die förderfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage, Planung und Montage. Gefördert wird

  • die Anschaffung von überdachten und versperrbaren oder am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen für bis zu 100 Fahrräder,
  • die sich bei Gebäuden befinden, für die vor dem Jahr 2012 der letztgültigen Baubescheid ausgestellt wurde,
  • die Errichtung von einem E-Ladepunkt pro Abstellplatz in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen,
  • die Sanierung bestehender Radabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird.

Förderhöhe

Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit von der Anzahl der Abstellplätze für Fahrräder (für maximal 100 Fahrräder):

  • 400 Euro pro Abstellplatz
  • 700 Euro pro Abstellplatz in Verbindung mit einem E-Ladepunkt (<= 5 Kilowatt Abgabeleistung)

Die Förderung ist mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Es können überdachten und versperrbaren oder am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen für bis zu 100 Fahrräder und E-Ladepunkte kombiniert werden
  • Die Errichtung muss außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (Straßengrundstücke gemäß Grundstückskataster) erfolgen, bei Gebäuden mit 
    • mehr als 3 Wohneinheiten und/oder
    • mehr als 10 Arbeitsplätzen und/oder
    • mehr als 20 Ausbildungsplätzen und/oder
    • mehr als 40 Kund:innen oder Besucher:innen pro Tag.
  • Die Abstellanlagen müssen nahe am Gebäudeeingang eines Gebäudes liegen und barrierefrei vom öffentlichen Verkehrsraum erreichbar sein
  • Die Radabstellanlagen müssen den Qualitätskriterien der RVS Richtlinien 03.02.13 (RVS Radverkehr) entsprechen
  • Bei E-Ladestationen muss der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern nachgewiesen werden (Details dazu auf Seite 17 im Leitfaden)
  • die Antragstellung erfolgt online und NACH Umsetzung der Maßnahmen, das heißt bevor das Projekt oder Investitionen unumkehrbar wird, spätestens jedoch neun Monate nach Rechnungslegung.
  • zur Einhaltung der Publizitätsmaßnahmen ist ein Hinweis zum klimaaktiv mobil Förderprogramm auf der geförderten Anlage anzubringen
  • Die Förderung ist nur im Rahmen der De-minimis-Verordnung möglich

Die klimaaktiv mobil Bundesförderung ist mit Landesförderungen sowie etwaigen Zuschüssen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) 2023 kombinierbar.

Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis spätestens 29.02.2024 (12 Uhr) unter dem angeführten Link möglich.