(Hoch)Schüler/innen & Lehrlinge

Schüler/innen- und Lehrlingsfreifahrt

Das VOR (Top-)Jugendticket  ist online auf wienerlinien.at sowie im VOR Online Ticketshop bestellbar oder in Postfilialen sowie bei ausgewählten Postpartnern direkt erwerbbar. Das Jugendticket ist nur gemeinsam mit einem Schüler:innenausweis bzw. mit einem Lehrlingsausweis der AK gültig.

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge - ist eine unentgeldliche Beförderung für Lehrlinge zwischen dem Wohnort und der Ausbildungsstätte nicht möglich, kann eine Fahrtenbeihilfe beantragt werden, wenn der Arbeitsweg mindestens zwei km beträgt.

Schüler:innenfreifahrt für Asylwerber:innen

Informationen zur finanziellen Unterstützung für schulpflichtige Asylwerber:innen bzw. Fremde erhalten Sie von der Bundesagentur für Betreuungs - und Unterstützungsleistungen.

Kontakt:

schuelerfreifahrt@bbu.gv.at
Telefon: + 43 1 2676 870 9207

Merkblatt: Für Schüler:innen mit Schul- oder Wohnort in Wien, NÖ und Burgenland - Merkblatt zum Ausfüllen der Bedarfsmeldung für das Jugendticket
Bedarfsmeldung: Für Schüler:innen mit Schul- oder Wohnort in Wien, NÖ, Burgenland - Bedarfsmeldung Jugendkarte für schulpflichtige Fremde in der Grundversorgung

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Das Bundesministerium für Bildung und Frauen nimmt Bezug auf die Angelegenheiten der
Schülerfreifahrt, soweit sie Asylwerber/Asylwerberinnen betreffen, und teilt dazu mit Schreiben vom 12.8.2015, GZ 20.857/0042-III/12/2015,Folgendes mit:
„Grundsätzlich werden Schülerfreifahrten im Familienlastenausgleichgesetz (FLAG) geregelt.
Nach den Bestimmungen des FLAG muss die Schule für die Zuerkennung einer Schülerfreifahrt bestätigen, dass es sich bei dem antragstellenden Schüler/der antragstellenden Schülerin um einen ordentlichen Schüler/eine ordentliche Schülerin handelt. Nach den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes(SchUG) ist ein Kriterium für die Beurteilung, wer ordentlicher Schüler/ordentliche Schülerin ist, das Vorhandensein ausreichender Deutschkenntnisse (§ 3 Abs 1 lit. b SchUG). In Bezug auf Asylwerber/Asylwerberinnen werden diese Regelungen von der Grundversorgungsvereinbarung (BGBl I 80/2004)modifiziert. Die Vereinbarung ist ein Art. 15a Vertrag. Gemäß Art. 6 Abs 1 Z 10 der Vereinbarung umfasst die Grundversorgung, die "Übernahme der für den Schulbesuch erforderlichen Fahrkosten". Gemäß Art. 12 Abs 4 der Vereinbarung übernimmt der Bund ‚vorläufig die zentrale Abwicklung der Schülerfreifahrten‘, wobei die Kosten nach dieser Bestimmung im Verhältnis 60:40 zwischen dem Bund und den Ländern geteilt werden. Diese Sonderregelung bedeutet, dass Asylwerber/Asylwerberinnen keine ordentlichen Schüler/Schülerinnen sein müssen, um eine Schülerfreifahrt erlangen zu können. Von den Schulen ist daher in diesen Fällen nur die Schülereigenschaft zu bestätigen.“

Hochschüler:innen Monatskarte, Semester- und Klimaticket

Für Studierende die Öffentliche Verkehrsmittel am Studienort benutzen, gilt folgendes Angebot:


1) Benutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort und Förderung KlimaTicket
Die Förderung beträgt 50 % der nachgewiesenen Kosten (jedoch maximal € 76,-) einer Semesternetz-, Monats-, Jahreskarte oder eines Klimatickets pro Semester. Das Antragsformular ist auf der Homepage des Landes auszufüllen und kann auf elektronischem Weg bequem an die Hauptwohnsitzgemeinde geschickt werden. Anspruchsberechtigt sind Burgenländer:innen die in einem anderen Bundesland ein Studium an einer Fachhochschule, Hochschule oder Universität absolvieren.
Details (Voraussetzungen, Ablauf der Beantragung) sowie das Antragsformular finden Sie hier.

 

2) Für Student:innen in Wien: Anreise vom Wohnort zum Studienort - HochschülerInnen-Monatskarte: VOR-Info
Voraussetzungen:

  • der Bezug der Familienbeihilfe
  • eine gültige ÖBB-Vorteilscard Jugend
  • ein/e Studentenausweis/Inskriptionsbestätigung

Folder für Student:innen

NEU: Förderung Fahrtkosten am Studienort für alle burgenländischen Sudierende

Ab 1. März 2023 können auch Student:innen mit Studienort im Burgenland von einer Förderung profitieren. 50 % der nachgewiesenen Kosten für Fahrkarten (jedoch höchstens € 76,00) können gefördert werden.

Voraussetzungen:

  • Erwerb einer Semesternetz-, Monats- oder Jahreskarte bzw. eines Klimatickets
  • Studienbestätigung für das jeweilige Semester
  • Mindestens sieben Monate Hauptwohnsitz im Burgenland

Mehr Infos finden Sie hier.

Ermäẞigungen einzelner Verkehrsanbieter:innen

BLAGUSS

Schüler:innen und Student:innen (bis 26 Jahre) fahren auf Linien der Blaguss Reisen Ges.m.b.H. im Einzelkartenbereich auf den Linien 794179937995 zum halben Preis (auf Basis des Haustarifes), wenn der Schulbesuch bzw. das Studium nachgewiesen werden kann.

 

Südburg / Dr.Richard

Ausweise zur Student:innenermäßigung werden ausschließlich an Student:innen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr für die Linie G1/311 ausgestellt und sind jeweils im laufenden Semester gültig.

Für den Antrag werden benötigt:

Top-Jugendticket für Internatsbusse

Das Top-Jugendticket gilt auch für folgende Internatsbusse. Diese Linien können mit dem TOP-Jugendticket des VOR in Kombination mit dem Schüler:innen / Lehrlingsausweis benutzt werden.

TOP-Jugendtickets können online im VOR Online Ticketshop oder auch auf wienerlinien.at gekauft werden.

 

Hinfahrt (sonntags oder montags):

Neusiedl am See - Pinkafeld / Oberwart
19:00 Uhr ab Neusiedl (Linie 7200, Südburg) sonntags, wenn Montag Schultag
05:30 Uhr ab Neusiedl (Linie 7200 Südburg) montags bzw. am 1. Schultag der Woche

Frauenkirchen - Pinkafeld / Oberwart
05:00 ab Frauenkirchen (Linie 7200, Südburg) montags bzw. am 1. Schultag der Woche

Jennersdorf - Oberwart - Mattersburg - Eisenstadt
04:40 Uhr ab Jennersdorf (05:50 ab Oberwart – Blaguss) montags

Eisenstadt - Güssing
07:00 Uhr ab Eisenstadt - Mattersburg - Oberpullendorf - Güssing (Sagmeister) nur montags

Rückfahrt freitags:

Eisenstadt - Mattersburg - Oberwart - Jennersdorf
16:35 Uhr ab Eisenstadt (Blaguss), Freitag
Abfahrt nach Unterrichtsende gegen 16:35 in Eisenstadt und 15 Minuten später in Mattersburg

Oberwart - Neusiedl am See; freitags (7200 Südburg)
13:45 Uhr ab Oberwart (KPS u. BAKI)
16:20 Uhr ab Oberwart (BS)
17:25 Uhr ab Oberwart (KPS u. BAKI)

LBS Pinkafeld; freitags (16:35 Uhr)

Güssing - Oberwart - Oberpullendorf - Mattersburg - Eisenstadt (Sagmeister)
13:30 Uhr Güssing LFS Güssing
16:10 Uhr Eisenstadt (Bahnhof)