JobRad

JobRad statt Dienstauto

Ab 2020 ist der Vorsteuerabzug bei JobRädern mit oder ohne Elektroantrieb möglich!

Gesund, umweltfreundlich und stressfrei mit dem Rad zur Arbeit und zu beruflichen Terminen: JobRäder machen das möglich. Betriebe, die JobRäder anschaffen, können dafür eine Förderung vom Bund in Anspruch nehmen und seit Jänner 2020 auch den Vorsteuerabzug geltend machen. Als Teil einer Ende September 2019 beschlossenen Steuerreform werden Betriebe beim Erwerb von JobRädern – mit oder ohne Elektroantrieb – ab Jänner 2020 vorsteuerabzugsberechtigt sein. Arbeitnehmer:nnen haben ebenfalls Vorteile: das JobRad kann auch für private Fahrten genutzt werden und es entsteht kein Sachbezug!

Bisher galt in Österreich, dass Fahrräder, die von einem Betrieb angeschafft wurden, bei einer privaten Nutzung, theoretisch lohnsteuerpflichtig waren. Dienstradmodelle können also erst jetzt zuverlässig ausgearbeitet werden, nachdem die Sachbezugswerteverordnung durch das BMF fixiert wurde und in Kraft tritt. Der Ankauf von betrieblichen E-Diensträdern mit Vorsteuerabzug ist für Dienstgeber ab 1.1.2020 möglich. Die neue Umsatzsteuerregelung ist Teil der „Ökologisierung“ des Steuermodells. 

Ausführliche Infos und weiterführende Links finden Sie auf der Seite der Radkompetenz Österreich.

Häufige gestellte Fragen und genauere Informationen finden Sie auch im Artikel von klimaaktiv.