Elektromobilität-Förderung Land Burgenland
Land Burgenland Förderungen
Das Land Burgenland fördert die Alternative Mobilität. Die Anträge zur Förderung sind beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 3 - Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung persönlich oder per Post einzubringen.
Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:
- Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
- INFO-Hotline: 057/600/2801
- Informationen
- Förderantrag und Richtlinie
Grundsätzlich werden die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Fahrzeuge mit den jeweiligen Prozentsätzen bzw. Maximalbeträgen
vom Land Burgenland gefördert.
Vorschau auf mögliche Förderungen 2021 (gültig für Anträge ab 01.01.2021)
Art des Fahrzeuges | % | bis € |
Elektrofahrräder (endet per 31.03. 2021) | 10 | 150 |
Elektro-Scooter (zweispurig) für Pensionisten und gehbehinderte Personen, Neuanschaffung | 30 | 400 |
Elektro-Mopeds und Elektro-Motorräder, neu bzw. neuwertig | 30 | 500 |
PKW – neu bzw. neuwertig oder Umbau auf vollelektrischen Betrieb | 30 | 2.000 |
Mit Erdgas oder mit Biogas betriebene PKW – Neuanschaffung oder Umbau auf Erdgas oder Biogas Betrieb | 30 | 1.000 |
Elektrische Ladeinfrastruktur (Wallbox, Standsäule) bis 3,7kW, 230V | 30 | 300 |
Elektrische Ladeinfrastruktur (Wallbox, Standsäule) über 3,7kW, 400V | 30 | 500 |
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.