Elektromobilität-Förderung Klimaaktiv
klimaaktiv mobil Förderungen
Um den eingeschlagenen Kurs Richtung Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiterzuführen stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für das Jahr 2021 insgesamt 46 Millionen Euro für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung. Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich werden vom BMK – und dort wo festgehalten – in Zusammenarbeit mit Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und Sportfachhandel umgesetzt.
Voraussetzung für alle Förderangebote E-Mobilität: 100 % Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern.
Förderhöhen sind Pauschalsätze und mit maximal 50 Prozent (Private) beziehungsweise 30 Prozent (Betriebe) der förderfähigen Kosten begrenzt
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über alle Förderungen.
Förderungen für Privatpersonen
Elektro-PKW
Der E-Mobilitätsbonus für Elektro-Pkw ist eine gemeinsame Förderaktion von BMK mit den Automobilimporteuren für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1:
- E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV)
2.000 Euro Automobilimporteure + 3.000 Euro BMK
insgesamt 5.000 Euro pro Fahrzeug - Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV)
1.250 Euro Automobilimporteure + 1.250 Euro BMK
insgesamt 2.500 Euro pro Fahrzeug
Voraussetzung: maximal 60.000 Euro Brutto-Listenpreis (Basismodell), mindestens 50 km vollelektrische Reichweite nach WLTP. PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig.
Elektro-Zweiräder und E-Leichtfahrzeuge
Der E-Mobilitätsbonus für E-Zweiräder (E-Mopeds, E-Motorräder und (E)-Transporträder) ist eine gemeinsame Förderaktion von BMK mit den Zweiradimporteuren und dem österreichischen Sportfachhandel:
- E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e
350 Euro Zweiradimporteure + 450 Euro BMK
insgesamt 800 Euro pro Fahrzeug - E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e
500 Euro Zweiradimporteure + 700 Euro BMK
insgesamt 1.200 Euro pro Fahrzeug - Elektro-Transportrad oder Transportrad (Ladegewicht >80 kg)
150 Euro + ein großes Fahrradservice* Sportfachhandel + 850 Euro BMK
insgesamt 1.000 Euro pro Fahrzeug - E-Leichtfahrzeug (Klasse L2e, L5e, L6e, L7e)
insgesamt 1.300 Euro BMK pro Fahrzeug
* beim Kauf direkt beim Hersteller wird für den E-Mobilitätsbonus anstatt einem großen Fahrradservice ersatzweise drei Jahre Garantie anerkannt.
Private E-Ladeinfrastruktur
Die private E-Ladeinfrastruktur ist weiterhin mit einem gemeinsamen Antrag zusammen mit einem privaten E-Fahrzeugkauf und erstmals auch unabhängig vom Fahrzeugkauf als reine E-Ladeinfrastruktur-Förderung förderbar.
- Wallbox oder intelligentes 3-phasiges Ladekabel in einem Ein-oder Zweifamilienhaus
insgesamt 600 Euro BMK pro Ladestation bzw. Ladekabel - Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
insgesamt 900 Euro BMK pro intelligenter Ladestation - Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
insgesamt 1.800 Euro BMK pro intelligente Ladestation als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Voraussetzung: Eine Wallbox bzw. ein intelligentes Ladekabel ist unabhängig vom Fahrzeugkauf förderfähig. Eine Wallbox muss von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden. Material- und Montagekosten sowie die Kosten der baulichen Basis-Infrastruktur für Gemeinschaftsanlagen in einem Mehrparteienhaus sind förderfähig. Netzentgelte sind nicht förderfähig.
Förderangebote für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Nachfolgend aufgelistete Förderungen werden grundsätzlich NACH der Umsetzung gewährt (gemäß De-Minimis-Regelung).
Elektro-PKW
Der E-Mobilitätsbonus für Elektro-Pkw ist eine gemeinsame Förderaktion von BMK mit den Automobilimporteuren für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1.
- E-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), N1≤2,0 to hzG*
2.000 Euro Automobilimporteure + 2.000 Euro BMK
insgesamt 4.000 Euro pro Fahrzeug - Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV)
1.000 Euro Automobilimporteure + 1.000 Euro BMK
insgesamt 2.000 Euro pro Fahrzeug
Voraussetzung: max. 60.000 Euro Brutto-Listenpreis (Basismodell), mindestens 50 km vollelektrische Reichweite nach WLTP. PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig.
Leichte Nutzfahrzeuge
Der E-Mobilitätsbonus für leichte E-Nutzfahrzeuge ist eine gemeinsame Förderaktion von BMK mit den Automobilimporteuren für Fahrzeuge der Klassen M1, M2 und N1.
- Leichtes E-Nutzfahrzeug mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), N1>2,0 und ≤2,5 to hzG*
2.000 Euro Automobilimporteure + 5.500 Euro BMK
insgesamt 7.500 Euro pro Fahrzeug - Leichtes E-Nutzfahrzeug mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) N1>2,5 to hzG*
2.000 Euro Automobilimporteure + 10.500 Euro BMK
insgesamt 12.500 Euro pro Fahrzeug
Elektro-Kleinbusse und Elektro-Leichtfahrzeuge
- E-Kleinbus mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), M1>2,0 und ≤2,5 to hzG*, zugelassen für mindestens 7+1 Personen
2.000 Euro Automobilimporteure + 5.500 Euro BMK
insgesamt 7.500 Euro pro Fahrzeug - E-Kleinbus mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV), M1>2,5 to hzG*, zugelassen für mindestens 7+1 Personen
2.000 Euro Automobilimporteure + 10.500 Euro BMK
insgesamt 12.500 Euro pro Fahrzeug - E-Kleinbus (Klasse M2)2.000 Euro Automobilimporteure + 22.000 Euro BMK
insgesamt 24.000 Euro pro Fahrzeug - E-Leichtfahrzeug (Klasse L2e, L5e, L6e, L7e)insgesamt 1.300 Euro BMK pro Fahrzeug
*hzG: Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht
Elektro-Zweiräder
Der E-Mobilitätsbonus für E-Zweiräder (E-Mopeds, E-Motorräder, E-Fahrräder und (E)-Transporträder) ist eine gemeinsame Förderaktion von BMK mit den Zweiradimporteuren und dem österreichischen Sportfachhandel:
- E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e
350 Euro Zweiradimporteure + 450 Euro BMK
insgesamt 800 Euro pro Fahrzeug - E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e
500 Euro Zweiradimporteure + 700 Euro BMK
insgesamt 1.200 Euro pro Fahrzeug - Elektro-Fahrrad
150 Euro + ein großes Fahrradservice* Sportfachhandel + 250 Euro BMK
insgesamt 400 Euro pro Fahrrad
Voraussetzung: Ansuchen zur Förderung von Elektrofahrrädern müssen eine Mindestanzahl von 5 E-Fahrrädern beinhalten.
- Elektro-Transportrad oder Transportrad (Ladegewicht >80 kg)
150 Euro + ein großes Fahrradservice* Sportfachhandel + 850 Euro BMK insgesamt
1.000 Euro pro Fahrrad
*beim Kauf direkt beim Hersteller wird für den E-Mobilitätsbonus anstatt einem großen Fahrradservice ersatzweise drei Jahre Garantie anerkannt
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit nicht diskriminierendem Zugang
- AC-Normalladepunkt mit mindestens 11 kW bis ≤ 22 kW
insgesamt 2.500 Euro BMK pro Ladepunkt - DC-Schnellladepunkt mit < 100 kW
insgesamt 15.000 Euro BMK pro Ladepunkt - DC-Schnellladepunkt mit ≥ 100 kW
insgesamt 30.000 Euro BMK pro Ladepunkt
Betriebliche Ladeinfrastruktur ohne öffentlichen Zugang
- C-Normalladepunkt mit ≤ 22 kW (intelligent und OCPP-fähig)
insgesamt 900 Euro BMK pro Ladepunkt - DC-Schnellladepunkt mit < 50 kW
insgesamt 4.000 Euro BMK pro Ladepunkt - DC-Schnellladepunkt mit ≥ 50 kW aber weniger als 100 kW
insgesamt 10.000 Euro BMK pro Ladepunkt - DC-Schnellladepunkt mit ≥ 100 kW
insgesamt 20.000 Euro BMK pro Ladepunkt
Weitere Förderungen und Informationen: